Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert die Anforderungen für Unternehmen in der EU, wenn es um ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung geht. Für große Unternehmen wird sie nach und nach zur Pflicht.
Seit Januar 2023 ersetzt sie die bisherige NFRD (Non-Financial Reporting Directive). Die CSRD führt schrittweise ab 2024 eine Berichtspflicht ein, die zunächst alle Unternehmen betrifft, die bereits der NFRD unterlagen.
Die genauen Anforderungen und der Umfang der Nachhaltigkeitsberichte sind in den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) festgelegt. Diese Standards wurden von der EFRAG erstellt und orientieren sich an der NFRD und der GRI (Global Reporting Initiative). Basierend auf einer Analyse der wesentlichen Aspekte und Themen Ihrer Geschäftstätigkeit wird der Umfang des Berichts auf die für Sie wichtigen Umweltauswirkungen, -risiken und -chancen beschränkt.
Der Nachhaltigkeitsbericht muss zusammen mit dem Lagebericht veröffentlicht werden. Andere Arten der Berichterstattung über Nachhaltigkeit entbinden Ihr Unternehmen nicht von dieser Verpflichtung. Darüber hinaus ist es wichtig, das Thema Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts zu beleuchten. Obwohl eine Prüfung von anderen unabhängigen Prüfungsinstanzen im Raum steht, ist aktuelle Annahme, dass die Prüfung weiterhin bei den Abschlussprüfern des Berufsstandes bleiben wird. Dabei besteht eine begrenzte Sicherheit („Limited Assurance“) ab 2026 für die Berichte des Geschäftsjahres 2025, die eine Plausibilitätsprüfung des Berichts fordert und eine hinreichende Sicherheit („Reasonable Assurance“) voraussichtlich ab 2028, die eine umfassende Beurteilung der im Bericht erfolgten Aussagen darstellen wird.
Struktur der ESRS Standards
Die ESRS bestehen aus zwei übergeordneten cross-cutting Standards (ESRS 1 und ESRS2), die für alle Bereiche gelten, und zehn industriespezifischen ESRS-Standards, die in die Kategorien Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) unterteilt sind.
Die übergeordneten ESRS beschreiben allgemeine Anforderungen, Berichtszeiträume, die Bewertung der Relevanz mittels der doppelten Wesentlichkeit sowie Berichtspflichten. Die Relevanz aller ESRS Standards (außer ESRS 2) wird durch die Durchführung der doppelten Wesentlichkeit bestimmt.
Wann ist Ihr Unternehmen nach CSRD betroffen?
Die Berichtspflicht nach der CSRD wird schrittweise auf viele Unternehmen in Europa ausgeweitet. Rund 50.000 Unternehmen werden davon betroffen sein, und in Deutschland wird erwartet, dass ungefähr 15.000 Unternehmen unter die CSRD fallen und berichten müssen.
Ab dem 1. Januar 2024, für das Berichtsjahr 2024 mit einer Frist bis 2025, müssen zunächst alle börsennotierten großen Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen, gemäß CSRD und ESRS Berichte erstatten.
Die folgenden Kriterien sind maßgeblich:
- Mehr als 500 Beschäftigte
- Umsatz von über 50 Mio. € oder eine Bilanzsumme von über 25 Mio. €
Ab dem 1. Januar 2025, für das Berichtsjahr 2025 mit einer Frist bis 2026, sind alle großen Kapitalgesellschaften gemäß der CSRD dazu verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht vorzulegen.
Zwei der drei folgenden Kriterien müssen erfüllt sein:
- Mehr als 250 Beschäftigte
- Umsatz von über 50* Mio. €
- Bilanzsumme von über 25* Mio. €
*Schwellenwertanhebung vom 17.10.2023 durch die EU-Kommission
Ab dem 1. Januar 2026, für das Berichtsjahr 2026 mit einer Frist bis 2027, sind alle börsennotierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen gemäß CSRD dazu verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht vorzulegen. Speziell für diese Unternehmen wird die EFRAG zusätzliche Berichtsstandards entwickeln, die als LSME ESRS veröffentlicht werden.
Zwei der drei folgenden Kriterien müssen erfüllt sein:
- Mehr als 10 Beschäftigte
- Umsatz von über 900* TEUR €
- Bilanzsumme von über 450* TEUR €
*Schwellenwertanhebung vom 17.10.2023 durch die EU-Kommission
Ab dem 1. Januar 2028, für das Berichtsjahr 2028 mit einer Frist bis 2029, sind nicht EU Unternehmen, mit Niederlassungen oder einem Tochterunternehmen in der EU verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht vorzulegen.
Zwei Kriterien müssen erfüllt sein:
- Nettoumsatz in der EU von über 160 Mio. €
- EU-Niederlassung oder EU-Tochterunternehmen
Wie bereiten Sie sich auf Ihr CSRD Berichtspflicht vor?
Um die CSRD erfolgreich zu bewältigen, ist es wichtig, den Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu verstehen. Diese Standards legen Wert auf eine Stakeholderanalyse und eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse, um sowohl die Auswirkungen als auch die Risiken im Umwelt- und Sozialbereich Ihres Unternehmens zu identifizieren. Durch diese Analysen wird deutlich, welche spezifischen Kapitel, Themen und Datenpunkte (qualitativ und quantitativ) der ESRS für Ihr Unternehmen relevant sind und berichtet werden müssen.
Für eine erfolgreiche Umsetzung der CSRD ist eine strukturierte, effiziente und pragmatische Vorgehensweise entscheidend. Eine maßgeschneiderte Roadmap, angepasst an Ihr Unternehmen, erleichtert den schrittweisen Einstieg in das Thema CSRD und ESRS. Zunächst erfolgt eine gründliche Analyse Ihrer bisherigen Nachhaltigkeitsbemühungen und Lageberichte (GAP Analyse). Dies hilft dabei, die Datenerhebung in essenzielle (must-haves) und empfohlene (should-haves) Informationen zu gliedern. Als nächster Schritt folgt die Stakeholderanalyse und die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die Ihnen Klarheit über die zentralen Umwelt- und Sozialauswirkungen sowie -risiken und -chancen Ihres Unternehmens verschafft.
Wie kann DDP Consulting Sie dabei unterstützen?
Um Sie bei der Umsetzung der CSRD Reporting Pflicht zu unterstützen, haben wir eine Methodologie und die entsprechenden pragmatischen Excel-basierten Tools („CSRD Assist“) entwickelt, die Ihnen helfen, schnell, effizient und kostengünstig mit den wichtigsten Themen anzufangen.
Unsere Methodologie besteht aus 6 Schritten (s.u.) die modular aufgebaut sind und Sie von der Strategie bis zur Umsetzung und darüber hinaus begleiten.
- Status Quo Analyse: Im Rahmen unserer Reifegradanalyse führen wir eine umfassende Analyse der aktuellen ESG-Praktiken in Ihrem Unternehmen durch, um ein genaues Bild der ESG-Performance zu erhalten, Verbesserungspotenzial zu identifizieren und Handlungsempfehlungen abzuleiten. Gemeinsam mit Ihnen stellen wir strategische ESG-Leitplanken auf und prüfen unter anderem das Scoping Ihres ESG-Projektes.
- Organisation: Wir helfen bei der Definition Ihrer Organisationsstrukturen – über Rollen und Verantwortlichkeiten bis hin zur Überprüfung interner Kontrollsysteme, möchten wir gemeinsam sicherstellen, dass Sie bestmögliche auf die ESG-Herausforderungen vorbereitet sind.
- CSRD & ESRS : Gemeinsam führen wir den Prozess der CSRD & ESRS durch und fokussieren uns u.a. auf die Longlist, die Stakeholderanalyse und die „doppelten Wesentlichkeitsanalyse“, um die wesentlichen ESG-Themen zu bestimmen und entwickeln eine maßgeschneiderte ESG-Strategie mit konkreten Zielen und Maßnahmen gemäß den Anforderungen des ESRS. Die machen wir mit unserem performanten Tool „CSRD Assist“.
- EU Taxonomie: Wir begleiten Sie im Prozess der EU Taxonomie Verordnung mit unserem eigen entwickelten Tool („EU Taxo Assist“) durch die Fähigkeit und Konformität Ihrer Wirtschaftsaktivitäten bis zum anschließenden EU Taxonomie Reporting.
- KPIs und Daten: Wir identifizieren wichtige und für Ihren Nachhaltigkeitsbericht wesentliche Datenpunkte und Kennzahlen, um die ESG-Performance zu messen, zu verbessern und die Compliance Anforderungen zu erfüllen.
- Berichterstattung & KVP: Wir integrieren die ESG-Strategie in die Organisation, begleiten Sie bei der Erstellung eines aussagekräftigen Nachhaltigkeitsberichtes und unterstützen bei der Auswahl der richtigen ESG-Software , um Ihre ESG-Performance transparent und glaubwürdig zu kommunizieren. Dabei schaffen wir eine Audit Readiness und sorgen für die kontinuierliche Verbesserung Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung.
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