Am 22. März 2024 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf eines „CSRD-RUG“. Damit wurde in Deutschland der erste Schritt im Prozess der Umsetzung der CSRD-Richtlinie in das nationale Recht gesetzt.
Das Bundesministerium der Justiz veröffentlichte am 22. März 2024 den Referentenentwurf* für das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 […] hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen („CSRD-Richtlinie“). Mit den konkreteren Vorgaben für Unternehmen wird insbesondere darauf abgezielt, die Relevanz, die Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen sicherzustellen.
Hier finden Sie das PDF zur Gesetzgebung
Der Referentenentwurf entspricht im Wesentlichen der CSRD-Richtlinie; im Besonderen sind die folgenden vorgeschlagenen Gesetzesänderungen hervorzuheben:
1. Die Pflicht zur Erweiterung des (Konzern-)Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht soll die Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung ersetzen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Weglassen von nachteiligen Angaben weiterhin gestattet.
2. Zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes sind erstmals auch Unternehmen aus Drittstatten mit inländischen Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen verpflichtet.
3. Die vorgeschlagenen Änderungen im Aktiengesetz (AktG) zielen darauf ab, sicherzustellen, dass das für die Prüfung zuständige Organ ebenfalls die Nachhaltigkeitsberichterstattung überwacht und prüft. Unter anderem soll der Prüfungsausschuss künftig im Rahmen seiner Aufsicht über den Rechnungslegungsprozess auch den Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung überwachen. Zusätzlich wird der Nachhaltigkeitsbericht als Bestandteil des (Konzern-)Lageberichts vom Aufsichtsrat geprüft.
4. Unternehmen, die ihren (Konzern-)Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht erweitern müssen, sind verpflichtet, den (Konzern-)Lagebericht gemäß dem einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format, ESEF) aufzustellen und ihre Nachhaltigkeitsangaben gemäß den Vorgaben der „ESEF-Verordnung“ zu kennzeichnen.
5. Der (Konzern-)Lagebericht einschließlich des Prüfungsvermerks über den Nachhaltigkeitsbericht muss gemäß den Anforderungen der ESEF-Verordnung an das Unternehmensregister übermittelt und dort in deutscher Sprache offengelegt werden. Für Unternehmen aus Drittstaaten gelten spezielle Offenlegungsvorschriften.
6. Die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichtes ist zukünftig durch einen Wirtschaftsprüfer durchzuführen und erfolgt vorübergehend auf Basis einer prüferischen Durchsicht mit begrenzter Sicherheit. Das Ergebnis wird in einem gesonderten Bestätigungsvermerk dargestellt.
7. Durch Änderungen am Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wird angestrebt, doppelte oder ähnliche Berichtspflichten zu vermeiden. Wenn ein Unternehmen verpflichtet ist, seinen Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern, dies freiwillig tut oder in einen Konzernnachhaltigkeitsbericht seines Mutterunternehmens einbezogen wird, kann dies die Berichtspflicht des LkSG hinsichtlich der unternehmerischen Sorgfaltspflichten (§ 10 Absatz 2 Satz 1 LKSG) ersetzen. Dafür muss der Nachhaltigkeitsbericht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und durch einen Prüfer geprüft worden sein. Andere Verpflichtungen des LKSG bleiben hiervon unberührt.
Wie geht es weiter?
Bis zum 19. April 2024 können im Rahmen des sog. Länder- und Verbandsbeteiligungsverfahrens beim Bundesministerium der Justiz Stellungnahmen zum Referentenentwurf eingereicht werden. Bis zum 6. Juli 2024 ist die CSRD-Richtlinie von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Gesetz umzusetzen.
Wie kann DDP Consulting Sie dabei unterstützen?
Unsere Beratungsgesellschaft DDP Consulting steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, um Ihre Organisation durch den Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu führen. Kontinuierliche Änderungen der Regulatorik erfordern eine fortlaufende Anpassung. Unsere Beratungsgesellschaft hält Ihr Unternehmen über wichtige Änderungen auf dem Laufenden, um sicherzustellen, dass Sie stets auf dem aktuellen Stand sind.
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