Sorgfaltspflichten in der Lieferkette – LkSG & CSDDD 

Neue Herausforderungen und Chancen durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive  

Einführung in die gesetzlichen Rahmenbedingungen:  

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), welches 2023 in Kraft trat, und die europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die im Sommer 2024 verabschiedet wurde, sind beides legislative Maßnahmen, die darauf abzielen, die Transparenz und Verantwortlichkeit in den Lieferketten von Unternehmen zu stärken. Sie fokussieren sich dabei insbesondere auf die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards. Diese Gesetze bieten dem deutschen Mittelstand sowohl Herausforderungen als auch Chancen. Die Richtlinie leistet einen Beitrag zum gerechten Übergang hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft, in der Unternehmen eine zentrale Rolle einnehmen. Zudem zielt das geplante Gesetz darauf ab, Sorgfaltspflichtprozesse stärker in die Unternehmensführung zu integrieren und einheitliche Wettbewerbsbedingungen sowie Rechtssicherheit auf EU-Ebene zu fördern. 

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und seine Anforderungen 

Seit dem 1. Januar 2024 sind große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) dazu verpflichtet, regelmäßige Risikoanalysen durchzuführen, um Risiken zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu deren Minderung zu ergreifen. Diese Vorschrift ist ein wichtiger Schritt zur Förderung von sozialer und ökologischer Verantwortung in globalen Lieferketten. 

Die CSDDD als europäische Erweiterung des LkSG 

Die CSDDD, auch bekannt als „Europäische Lieferkettenrichtlinie“, baut auf dem LkSG auf und erweitert dessen Ansatz. Sie verpflichtet große europäische und ausländische Unternehmen, die auf dem EU-Markt aktiv sind, zu verantwortungsbewusstem Handeln, das fest in ihre Geschäftsstrategien und Betriebsabläufe integriert werden soll. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Einhaltung von Menschenrechten und dem Umweltschutz. Die CSDDD zielt darauf ab, eine umfassende Sorgfaltspflicht zu etablieren, die sicherstellt, dass Unternehmen mögliche negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer Lieferketten identifizieren und proaktiv angehen.  

Beide Regelwerke spiegeln das wachsende Bewusstsein für die Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Wirtschaft wider und fordern Unternehmen auf, ihre Lieferketten umfassend zu prüfen und zu verbessern. Dadurch werden nicht nur die Unternehmen selbst, sondern auch ihre Lieferanten und die gesamte Wertschöpfungskette zu mehr Verantwortung und Transparenz angehalten. 

Am 14. Dezember 2023 wurde eine vorläufige Einigung über die CSDDD erzielt. Vertreter aus Italien, Frankreich und Deutschland signalisierten jedoch, sich bei der Abstimmung enthalten oder gegen den Entwurf stimmen zu wollen, da sie eine übermäßige Belastung für die betroffenen Unternehmen befürchteten. Daraufhin wurde der Entwurf überarbeitet, um unternehmerfreundlicher zu sein, und am 15. März 2024 erhielt er die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Am 24.05.2024 haben die Mitgliedstaaten haben mit der erforderlichen Mehrheit für die EU-Lieferkettenrichtlinie gestimmt. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wird die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) nach 20 Tagen rechtswirksam und muss innerhalb der folgenden zwei Jahre von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Für Deutschland bedeutet dies, dass Anpassungen am bestehenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorgenommen werden müssen, um den Anforderungen der neuen Richtlinie gerecht zu werden. 

Wer ist von den Neuregelungen betroffen? 

Die CSDDD sieht ein gestaffeltes Inkrafttreten für EU-Unternehmen in drei Phasen vor, sodass in den ersten Jahren weniger Unternehmen betroffen sind: 

ab dem Jahr 2027, drei Jahre nach in Krafttreten der Richtlinie, mit

  • mehr als 5000 Mitarbeitern 
  • über 1,5 Mrd. EUR Jahresumsatz

ab dem Jahr 2028, vier Jahre nach in Krafttreten der Richtlinie, mit

  • mehr als 3000 Mitarbeitern 
  • über 900 Mio. EUR Jahresumsatz 

ab dem Jahr 2029, fünf Jahre nach in Krafttreten der Richtlinie, mit

  • mehr als 1000 Mitarbeitern 
  • über 450 Mio. EUR Jahresumsatz 

Die aktualisierte Regelung sieht vor, dass bestimmte Holdinggesellschaften, deren Tätigkeit sich auf das Halten von Beteiligungen beschränkt und die keine aktive Rolle in der Geschäftsführung spielen, von den Sorgfaltspflichten befreit werden können. Zudem wurde der anfängliche Plan, Unternehmen aus sogenannten Hochrisikosektoren gesondert zu regulieren, aus der Regelung entfernt. Die Haftungsklausel wurde ebenfalls leicht angepasst, um den EU-Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Umsetzung zu ermöglichen. Trotz dieser Anpassungen bleibt die Möglichkeit für Betroffene bestehen, Unternehmen aufgrund von Verstößen in der Lieferkette rechtlich zu belangen. Klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) sind zwar nicht direkt von den Regelungen betroffen, jedoch werden sie indirekt durch die Anforderungen, die große Unternehmen an ihre Zulieferer stellen, in die Pflicht genommen, Sorgfalt in ihren Lieferketten zu üben. 

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) setzt im Vergleich zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) strengere Maßstäbe und erweitert die Verantwortlichkeiten der Unternehmen. Die Hauptmerkmale der Richtlinie umfassen: 

  • Erweiterte Sorgfaltspflichten: Unternehmen sind angehalten, Verantwortung für ihre gesamte Wertschöpfungskette zu übernehmen, von der Rohstoffgewinnung bis zum Endverbraucher. Dies erfordert eine genaue Prüfung aller Produktions- und Lieferprozesse. 
  • Verschärfte Haftungsregeln: Die Einführung eines neuen zivilrechtlichen Haftungstatbestands verstärkt die Verantwortlichkeit der Unternehmen. Bei Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten können Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden, was durch die Möglichkeit von Strafen bis zu 5% des weltweiten Jahresumsatzes einen starken Anreiz zur Compliance schafft.
  • Ausweitung der Schutzgüter: Die Richtlinie erweitert die Liste der geschützten Güter, um ein breiteres Spektrum an Umwelt- und Sozialstandards abzudecken. Dies trägt dem zunehmenden Bewusstsein Rechnung, dass die Aktivitäten von Unternehmen weitreichende Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt haben. 

Beschwerdemechanismus und Überprüfung der Nachhaltigkeitsinitiativen 

Die CSDDD sieht zudem die Implementierung eines umfangreichen Beschwerdemechanismus vor, der allen betroffenen Parteien, einschließlich Gewerkschaften und NGOs, offensteht. Unternehmen sind dazu angehalten, Beschwerden ernst zu nehmen, zeitnah zu bearbeiten und einen konstruktiven Dialog mit den Beschwerdeführern zu führen. Um die Einhaltung der Sorgfaltspflichten sicherzustellen, ist es erforderlich, dass Unternehmen die Effektivität ihrer Nachhaltigkeitsinitiativen regelmäßig überprüfen und die gewonnenen Erkenntnisse für fortlaufende Verbesserungen nutzen. Darüber hinaus müssen Unternehmen jährlich öffentlich über ihre Sorgfaltspflichten berichten. Ferner ist es notwendig, dass jedes Unternehmen einen Verantwortlichen benennt, der als Hauptansprechpartner für die Aufsichtsbehörden fungiert. 

Sanktionen und zivilrechtliche Haftung 

Wie bereits erwähnt, beinhaltet die Richtlinie Sanktionen für Unternehmen, die die Sorgfaltspflichten nicht einhalten, einschließlich Geldbußen, die sich am Umsatz orientieren. Ein wesentlicher Bestandteil der Richtlinie ist die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung für Unternehmen, die ihre Sorgfaltspflichten nicht erfüllen und dadurch negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt verursachen. Diese Haftung betrifft auch Verstöße, die von Tochtergesellschaften und Zulieferern begangen werden, wobei für indirekte Geschäftspartner eine abgemilderte Haftungsregelung vorgesehen ist. Die Überführung dieser Haftungsregelungen in nationales Recht obliegt den einzelnen EU-Mitgliedstaaten, was zu zusätzlichen Debatten und möglichen Anpassungen führen kann. Um die Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten zu unterstützen, plant die Europäische Kommission, sektorspezifische Leitlinien zu veröffentlichen. 

Die „Aktivitätskette“ als umfassender Ansatz 

Die europäische Richtlinie CSDDD verfolgt im Vergleich zum deutschen LkSG, das sich hauptsächlich auf direkte Zulieferer fokussiert, eine umfassendere Sichtweise auf die Lieferkette. Die CSDDD prägt den Begriff der „Aktivitätskette“, der weit über die unmittelbaren Geschäftsbeziehungen hinausgeht und sämtliche Unternehmensaktivitäten sowie die Beziehungen zu direkten und indirekten Zulieferern einschließt. Die „Aktivitätskette“ umfasst den gesamten Herstellungsprozess und Lebenszyklus eines Produkts oder einer Dienstleistung, von der Konzeption bis zur Entsorgung. Sie bezieht sich auf alle Schritte – angefangen bei der Rohstoffgewinnung, über die Produktion, den Transport und die Lagerung, bis hin zu Vertrieb und Entsorgung – und schließt dabei sowohl die Tätigkeiten des Unternehmens selbst als auch die seiner Tochtergesellschaften und Zulieferer ein. 

Das Ziel der CSDDD ist es, Unternehmen dazu zu verpflichten, eine durchgängige Sorgfaltspflicht zu praktizieren, die sich über die gesamte Lebensspanne eines Produkts erstreckt. Dieser ganzheitliche Ansatz soll gewährleisten, dass Unternehmen die potenziellen negativen Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Menschenrechte und Umwelt in jeder Phase erkennen und abmildern. Die Richtlinie etabliert somit neue Maßstäbe für ein nachhaltiges und verantwortungsbewusstes Wirtschaften innerhalb der EU. 

Die OECD-Leitlinien für die Sorgfaltspflicht bei verantwortungsvollem Geschäftsgebaren 

Die Lieferketten-Richtlinie der EU sieht vor, dass Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Menschenrechte und Umweltauswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit systematisch und proaktiv angehen. Diese Sorgfaltspflichten sind in sechs Schritten strukturiert, die auf den OECD-Leitlinien für verantwortungsvolles Geschäftsgebaren basieren.  

  1. Integration in die Unternehmenspolitik: Unternehmen sind angehalten, ihre Verantwortung für ethisches Handeln in ihre Unternehmenspolitik und Managementstrukturen zu integrieren. Zum Beispiel könnte eine Richtlinie etabliert werden, die faire Arbeitsbedingungen entlang der gesamten Lieferkette verlangt. 
  1. Identifizierung und Bewertung von Auswirkungen: Es ist erforderlich, dass Unternehmen potenzielle negative Effekte auf Menschenrechte und Umwelt erkennen und bewerten. Eine Risikoanalyse könnte beispielsweise dazu dienen, Arbeitsbedingungen bei Lieferanten zu überprüfen. 
  1. Verhinderung und Minderung: Unternehmen müssen aktiv Maßnahmen ergreifen, um schädliche Auswirkungen zu vermeiden oder zu verringern. Schulungen für Lieferanten können dabei helfen, die Einhaltung von Unternehmensrichtlinien zu gewährleisten. 
  1. Bewertung der Wirksamkeit: Die Effektivität der umgesetzten Maßnahmen sollte kontinuierlich überwacht werden. Regelmäßige Audits bei Zulieferern können dabei unterstützen, die Einhaltung von Standards zu kontrollieren. 
  1. Kommunikation: Unternehmen sollten transparent über ihre Sorgfaltspflichten und die ergriffenen Maßnahmen berichten. Ein jährlicher Nachhaltigkeitsbericht kann über Fortschritte und Herausforderungen informieren. 
  1. Abhilfemaßnahmen: Bei festgestellten negativen Auswirkungen sind Unternehmen verpflichtet, korrigierend einzugreifen. Dies könnte die Entwicklung und Umsetzung eines Verbesserungsplans mit den Zulieferern beinhalten, falls Verstöße gegen Arbeitsbedingungen aufgedeckt werden

Die Befolgung dieser Schritte zeigt nicht nur das Engagement eines Unternehmens für nachhaltige und verantwortungsbewusste Geschäftspraktiken, sondern trägt auch dazu bei, das Risiko negativer Auswirkungen auf Menschen und die Umwelt zu minimieren. 

Wie kann DDP Consulting GmbH Sie unterstützen? 

DDP Consulting GmbH kann Ihr Unternehmen bei der Bewältigung der komplexen Herausforderungen unterstützen, die mit der Implementierung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und der europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) einhergehen. Die Umsetzung dieser Gesetze erfordert eine sorgfältige Organisation und kann erhebliche finanzielle Ressourcen beanspruchen, insbesondere wenn Ihr Unternehmen mit einer Vielzahl von Lieferanten aus verschiedenen Größenordnungen, Standorten und Branchen zusammenarbeitet. 

Vereinbaren Sie noch heute ein unverbindliches Beratungsgespräch und lassen Sie uns bei der Bewältigung Ihrer Herausforderungen helfen. 

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