Die ESG-Reporting-Landschaft ist derzeit stark im Wandel – insbesondere durch die Entwicklungen rund um die Omnibus-Initiative, die Überarbeitung der ESRS-Standards sowie neue Anforderungen der Europäischen Zentralbank (EZB) und European Banking Authority (EBA) an die Berücksichtigung von ESG-Faktoren in der Kreditvergabe (Stichwort Risikobewertung).
Diese Veränderungen betreffen somit zunehmend auch mittelständische Unternehmen (KMUs) – insbesondere über die Lieferkette (bspw. durch große Kunden, die selbst CSRD-pflichtig sind) und den Zugang zu Finanzierung (durch die Risikobewertung der Banken). Viele Unternehmen stehen daher vor der Herausforderung, ESG-Daten strukturiert und nachvollziehbar bereitzustellen – ohne selbst über ausreichende Ressourcen oder Expertise zu verfügen.
Der VSME Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs) von der EFRAG ist ein geeignetes Instrument, um pragmatisch, schnell und effizient Nachhaltigkeitsinformationen strukturiert zu erheben und zu berichten.
Was ist der VSME-Standard?
Der VSMEist ein freiwilliger EU-Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für nicht-börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von der EFRAG entwickelt, um eben diesen, nicht von der CSRD betroffenen, kleineren Unternehmen eine strukturierte, aber niedrigschwellige Möglichkeit zu bieten, ESG-relevante Informationen offenzulegen.
- Im Omnibus-Paket kündigt die EU-Kommission an, dem „Voluntary Reporting Standard for SMEs“ (VSME) durch einen delegierten Rechtsakt offiziellen Status zu verleihen:
“…to further limit the trickle-down effect on companies with fewer than 500 employees (i.e. SMEs and small midcap companies), by limiting the amount of the information that may be requested as part of the value chain mapping by large companies to the information specified in the VSME sustainability reporting standard…”
Der VSME umfasst eine begrenzte Anzahl an ESG-Datenpunkten und verzichtet auf komplexe Analysen wie die doppelte Wesentlichkeits- und Stakeholderanalyse. Er wird als Obergrenze für Informationen vorgesehen, die CSRD-berichtspflichtige Unternehmen von kleinen Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette anfordern dürfen. Erwartungsgemäß werden auch Stakeholder, Kapitalgeber und Geschäftspartner verstärkt auf die VSME-Informationen achten.
Der Standard verfolgt das Ziel, möglichst einfach anwendbar zu sein und durch seinen übersichtlichen, modularen Aufbau eine flexible und praxisnahe Berichterstattung zu ermöglichen.
Hier finden Sie die finale Fassung des VSME Standards vom 17.12.2024:
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Die FAQs aus dem letzten Webinar mit ClimatePartner:
Frage 1: Sollte man sich am VSME-Standard als ‚No-Regret-Move‘ orientieren, wenn das Unternehmen (nicht KMU) weiterhin CSRD-berichtspflichtig bleibt? Und wann wird der neue ESRS-Standard final veröffentlicht?
Antwort DDP: Zunächst das zweite Thema: die finale Veröffentlichung der Omnibus Änderungen erwartet man im Oktober 2025. Für Unternehmen, die >1000MA & >450Mio Umsatz (Stand des EU-Ministerrats am 23. Juni 2025) sind und schon fortgeschritten im ESRS-Prozess sind (bspw. Stakeholder- und Wesentlichkeitsanalyse beendet) empfehlen wir eher angelehnt an CSRD zu berichten und die aktuellen Ergebnisse dort zu platzieren. Da bis zu 50% Reduktion der Datenpunkte in den ESRS zu erwarten sind, sollte die aktuelle Liste an wesentlichen Datenpunkten kritisch betrachtet werden. Der Fokus sollte klar auf den Datenpunkte mit wirklichem Mehrwert für das Unternehmen oder die Stakeholder liegen. Der VSME könnte gute eine Orientierung geben und ist oft ein guter Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung, dennoch sind die ESRS und die VSME-Datenpunkte von der Tiefe und vom Anforderungsprofil oft unterschiedlich.
Frage 2: Habe ich das richtig verstanden: Wenn die freiwilligen Datenpunkte und if applicable-Anforderungen nicht berichtet werden, ist man VSME-konform, solange die verpflichtenden Datenpunkte offengelegt werden? Also auch wenn eine if applicable-Anforderung auf das Unternehmen zutrifft, muss man es nicht zwingend berichten?
Antwort DDP: Das If-Applicable-Prinzip bedeutet, dass Datenpunkte nur unter Bestimmten Umständen für das Unternehmen zu berichten sind. Diese Umstände sind oft „binäre“ Fragestellungen, also ob ein bestimmter Umstand auf das Unternehmen zutrifft oder nicht. Ob ein „If-Applicable“-Datenpunkt für Ihr Unternehmen relevant ist, hängt nicht von Ihrer Entscheidung ab, sondern davon, ob dieser Aspekt auf Ihr Unternehmen zutrifft oder nicht. Alle Pflichtdatenpunkte, die nach diesem Prinzip auf Ihr Unternehmen zutreffen, müssen berichtet werden, nur dann sind sie „VMSE-Konform“. Wenn die Umstände nicht zutreffen können Sie diese Datenpunkte natürlich auslassen und sind trotzdem „VSME Konform“. Wir als DDP GRUPPE empfehlen bei der Bewertung, auch wenn der Datenpunkt nicht einschlägig ist, immer eine nachvollziehbare Argumentation für Ihre Entscheidung hinzuzufügen.
Frage 3: Wenn ich bei den ESRS laut Wesentlichkeitsanalyse z.B. nicht für Wasserverschmutzung berichtspflichtig war, muss ich diese dann laut VSME berichten (da es bei jedem Punkt sowieso nur sehr eingeschränkte Angaben sind)?
Antwort DDP: Alle Pflicht-Datenpunkte müssen berichtet werden, bei den freiwilligen und „if-applicable“ Datenpunkten haben Sie die Möglichkeit, diese unter Beachtung der entsprechenden Vorgaben auszuschließen. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS ist kein Entscheidungsmerkmal für VSME, da sie dort nicht vorgesehen wird. Somit müssten Sie die Datenpunkte aus dem Bereich „B4 – Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden“ berichten, ungeachtet der Ergebnisse Ihrer Wesentlichkeitsanalyse.
Frage 4: Kann man als Unternehmen der 2. Welle auch einen VSME-Bericht erstellen, oder ist der KMUs und kleineren Betrieben vorbehalten?
Antwort DDP: Ja, das können Sie machen. Unter der Annahme, dass Sie noch nicht mit dem Thema CSRD/ESRS angefangen haben, könnte VSME durchaus ein sehr guter erster Schritt sein. Falls Sie die Stakeholder Analyse und die doppelte Wesentlichkeitsanalyse schon beendet haben lassen sich diese Ergebnisse natürlich auch individuell in den Nachhaltigkeitsbericht integrieren.
Achtung! Eine Reduktion/Simplifizierung der aktuellen ESRS-Datenpunkten bis zu 50% ist möglich. Damit sollten die zu berichtenden Datenpunkte mit Augenmaß betrachtet werden. Der VSME könnte hier eine gute Orientierung geben.
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- Wir verbinden die Wirtschaftsprüfer- und die Beraterperspektive beim Thema ESG Reporting.
- Wir entlasten die Kunden und helfen ihnen mit Wissen und Ressourcen, um das Thema schnell, effizient und pragmatisch umzusetzen.
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