Begründet durch gute Argumente in Bezug auf die aktuelle Komplexität der ESRS Standards, u.A.:
(a) aufgrund der hohen Komplexität der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung einen hohen Verwaltungsaufwand für die Unternehmen mit sich bringt und deutlich macht, dass die meisten ESRS-Standards keine brauchbaren Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators – KPIs) enthalten und somit nicht dem Ziel der Kommission dienen, messbare und vergleichbare Standards zu schaffen, […]
(b) erfordert von den Unternehmen erhebliche Ressourcen, was insbesondere für kleinere Unternehmen eine Belastung darstellt, da die Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung komplex und umfangreich sind;
(c) die Absicht der Kommission gefährdet, den bürokratischen Aufwand und die Berichterstattungspflichten im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit innerhalb und außerhalb der EU um 25 % zu verringern;
fordert die Kommission auf, einen neuen delegierten Rechtsakt vorzulegen, der den folgenden Empfehlungen Rechnung trägt:
(a) Die Europäische Kommission sollte die Komplexität der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch eine verständliche Sprache und die Einführung von vordefinierten quantitativen KPIs für jeden einzelnen Punkt deutlich reduzieren, um messbare und vergleichbare Standards, insbesondere zwischen Unternehmen, zu ermöglichen;
(b) Die Kommission sollte den Umfang der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich reduzieren, da beispielsweise die sechs Bereiche der Berichterstattung über Umweltfaktoren in Artikel 29b Absatz 2 Unterabsatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2013/34/EU 90 Seiten an Spezifikationen in der delegierten Verordnung der Kommission entsprechen; dies ist besonders relevant, da Artikel 29b Absatz 2 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2013/34/EU eindeutig festlegt, dass die Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung den Unternehmen keinen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand aufbürden sollen;
(c) Die Kommission sollte die Umsetzung auf alle betroffenen Unternehmen ausdehnen und gleichzeitig freiwillige, quantitative, messbare und vergleichbare KMU-Standards einführen; gleichzeitig sollte die Kommission sicherstellen, dass KMU nicht von größeren Unternehmen unter Druck gesetzt werden, Berichtspflichten zu erfüllen, die ihnen nach der CSRD nicht auferlegt werden sollten, […]
(d) Die Kommission sollte nicht nur die Schwellenwerte für die Bilanzsumme und den Nettoumsatz ändern, um den Auswirkungen der Inflation in der Rechnungslegungsrichtlinie zur Bestimmung der Größenkategorie eines Unternehmens Rechnung zu tragen, sondern auch die Beschäftigungszahlen für mittlere Unternehmen auf 500 Beschäftigte anheben und eine Mid-Cap-Definition für Unternehmen mit bis zu 1.500 Beschäftigten einführen.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie ein unverbindliches Gespräch mit uns vereinbaren – Kontaktieren Sie uns noch heute!
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen